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Polizeikontrolle?! Was muss ich machen?

Polizeikontrolle?! Was muss ich machen?

Bei Broken Head kannst Du Dir ausgefallene Helme holen und hier im Blog nützliche Tipps erhalten. Bei rechtlichen Fragen sind wir allerdings überfragt. Dafür haben wir uns eine Expertenmeinung eingeholt! Rechtsanwalt Ulrich Schorner hat unsere Frage beantwortet, wie Motorradfahrer sich bei einer Polizeikontrolle verhalten sollten. Bevor es zum Thema kommt, stellt sich unser Gastautor kurz vor:

Kurzprofil Ulrich Schorner

Rechtsanwalt Ulrich Schorner

Erste Straße 33

58809 Neuenrade

02392-960940

Seit 2007 betreibe ich meine kleine Rechtsanwaltskanzlei im Sauerland mit inzwischen zwei Standorten, bin aber natürlich auch überregional tätig. Als begeisterter Motorradfahrer habe ich mich auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht für Strafrecht.

Im Internet findet Ihr mich unter www.motorrad-rechtsanwalt.de

Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle / Geschwindigkeitsmessung?

Wohl jeder von uns hat die Situation schon einmal erlebt, wenn unsere Fahrt mit dem Motorrad durch die Rennleitung mit der roten Kelle unterbrochen wird. Sei es, dass wir in eine Geschwindigkeitsmessung geraten sind oder dass die Polizei sich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle den technischen Zustand unseres Mopeds genauer ansehen möchte. Doch wie verhalte ich mich dabei am besten?

Über einen höflichen Umgangston möchte ich hier nicht schreiben. Der sollte sich von selbst verstehen, wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es bekanntlich auch zurück.

Mehr Fragen zu Motorradrecht?

Mit diesem Wissen solltest Du die nächste Polzeikontrolle problemlos überstehen. Wenn Du ein anderes Anliegen zum Thema Verkehrsrecht hast, kontaktiere gerne die Kanzlei Schorner auf www.motorrad-rechtsanwalt.de

Was antworte ich einem Polizisten bei einer Kontrolle?

Viel wichtiger ist mir eine andere Plattitüde: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Oder anders ausgedrückt: Besser einfach mal die Klappe halten!

Ihr kennt das aus jedem mittelmäßigen Krimi. Befragt der Polizist den Verdächtigen, belehrt er ihn zunächst einmal, dass er das Recht hat zu schweigen. Was in amerikanischen Spielfilmen gilt, gibt es auch im echten Leben. Wen es interessiert, kann einmal den § 136 der Strafprozessordnung nachlesen.

Dieses Recht ist gerade bei unserem Erstkontakt mit den Ordnungshütern in der Kontrolle wichtig. Wir wissen noch gar nicht, ob und was uns eigentlich vorgeworfen wird und welche Beweismittel vorliegen sollen.

Verhalten anhand einer Geschwindigkeitsmessung

Ich möchte das an einem Beispiel festmachen:

Unser Motorradfahrer war zügig unterwegs. Etwas zu schnell, deswegen fiel er wohl eine Zivilstreife auf, welche auch zugleich die Verfolgung aufnahm. Die Polizisten kamen mit dem Wagen kaum hinterher, der Sichtkontakt riss etliche Male ab. Wohl nicht zuletzt, weil das Motorrad noch mehrere Autos überholte. Erst etliche Kilometer später gelang es ihnen, unseren Biker anzuhalten. Im Gespräch halten sie dem Motorradfahrer eine recht hohe Geschwindigkeitsüberschreitung vor und weiterhin das Überholen trotz Gegenverkehr. Unser Motorradfahrer gibt gegenüber den Polizisten an: „Ich hatte es eilig, weil ich zur Arbeit musste.“

Damit ist bereits die Fahrereigenschaft eingeräumt. Hätte unser Motorradfahrer diesen Blog schon gelesen, hätte er den Beamten freundlich gesagt, dass er sich zu den Vorwürfen nicht äußern möchte. Im späteren Verlauf des Bußgeldverfahrens hätte dann erst einmal Beweis geführt werden müssen, dass unser Motorradfahrer auch tatsächlich der gewesen ist, welchen die Polizeibeamten beobachteten. Das mag banal klingen, aber ein solcher Nachweis ist keineswegs sicher! Immerhin dauerte die vermeintliche Verfolgung einige Minuten, der Abstand zwischen dem Zivilfahrzeug und dem Motorrad war groß, der Sichtkontakt riss mehrfach ab. 

Und noch ein Aspekt der kleinen Einlassung unseres Motorradfahrers kann teure Folgen haben. Denn wenn ich sage, ich hatte es eilig, liegt die Annahme eines Vorsatzes nahe. In der Regel kommt es nun zu einer Verdopplung der Geldbuße.

Daher nochmals der wichtige Tipp: Macht bei einer Polizeikontrolle im Zweifel keine Angaben zur Sache!

Was nach der Polizeikontrolle passiert

Nach dem Anhalten durch die Polizei kommt oftmals aus nach Hause. In unserem Beispielsfall wäre das etwa ein saftiger Bußgeldbescheid wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und des Verstoßes gegen das Überholverbot. Oder es flattert ein Anhörungsbogen in dem heimischen Briefkasten. Dieses ist dann der richtige Zeitpunkt, sich an einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden.

Denn als Betroffener im Bußgeldverfahren - und erst recht als Beschuldigter in Strafverfahren - habe ich die Möglichkeit, über einen Verteidiger Akteneinsicht zu nehmen. Erst wenn die Akte vorliegt, empfiehlt sich oft eine Stellungnahme zur Sache abzugeben. Sinnvollerweise macht das dann der Anwalt. Denn erst jetzt kenne ich alle Beweismittel, die eventuell gegen mich vorliegen. Ich kann also im Idealfall auf Augenhöhe mit den Behörden verhandeln.

Gar nicht selten gibt es in der Akte auch Anhaltspunkte, welche der Verteidigung nützen. Etwa in unserem Beispielsfall, in dem die Geschwindigkeitsüberschreitung lediglich durch Nachfahren ohne geeichten Tachometer ermittelt wurde. Aber das wäre schon wieder der Stoff für einen nächsten Beitrag in diesem Blog.

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